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Schuldungsregulierungsfonds
Der Schuldungsregulierungsfond ermöglicht überschuldeten
Straffälligen im Lande Bremen - vorausgesetzt die in
der Satzung des Vereins festgeschriebenen Richtlinien sind
erfüllt - eine Gesamtsanierung durch Gewährung von
Bürgschaften für aufzunehmende Darlehen, mit dem
Ziel eines wirtschaftlichen Neuanfangs.
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Kontakt
Frau Harsleben
Tel: 0421/79 29 3-14
Harsleben@
vbs-
schuldnerberatung.de
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